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TEILNAHMEBEDINGUNGEN

UNIQA INF NACHHALTIGKEITSPREIS

VERANSTALTER

Veranstalter des International Nature Festivals (INF) ist der Verein Nature Festival (ZVR 1083925235), Riedgasse 93, 6020 Innsbruck, Österreich.

EINREICHUNGEN

THEMA DES UNIQA INF NACHHALTIGKEITSPREIS

Belohnt werden soll ein besonderes Werk, eine besondere Initiative, Aktion oder Veranstaltung bzw. auch  ein besonderes Engagement, welche/s einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft leistet und klar dem Themenumfeld Natur- und Umweltschutz, bewusster Umgang mit den Ressourcen, erneuerbare Energien, Klimawandel, Nachhaltigkeit, Fairer Handel, Bioprodukte, Regionalität und/oder Saisonalität zugeordnet werden kann. Innovationskraft, Vorbildwirkung und Umsetzbarkeit sind einhergehende wichtige Kriterien.

EINREICHUNGSBERECHTIGT

Einreichen kann und soll Jede/Jeder: Einzelpersonen, Arbeitsgemeinschaften, Vereine, Firmen, Schulklassen, Projektgruppen, Bildungsinstitute oder, oder, oder. Wichtig ist eine ausreichende Dokumentation bzw. der Nachweis der Wirksamkeit bzw. der positiven Auswirkung in der Anwendung – sofern von Bedeutung.

PROJEKTSTART

Möglichst nicht vor 2018

ANMELDUNG ZUM WETTBEWERB

Pro Einreichendem/r kann nur ein (1) Projekt zum Wettbewerb eingereicht werden.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über die Website: http://naturefestival.eu

Bei der Einreichung werden Eckdaten des Projekts und eine Beschreibung abgefragt. Im Falle einer Einladung zum INF 2020 wird in einem zweiten Schritt um die Vervollständigung der Angaben und Bild-, Text- und/oder Ausstellungsmaterial für die Bewerbung des Events gebeten.

EINREICHGEBÜHREN

Es werden keine Einreichgebühren erhoben.

EINREICH-UNTERLAGEN

Die Einreichung ist nur gültig:
– mit dem Einlangen eines vollständig ausgefüllten, offiziellen Online-Anmeldeformulars
– mit dem Zugang zu einer ausführlichen Beschreibung des Projekts
– mit ausreichender Dokumentation bzw. Nachweis über nachhaltige Wirksamkeit bzw. positiver Auswirkung in der Anwendung

EINREICHSCHLUSS

20. September 2020

KATEGORIEN

Es gibt keine fixen Kategorien für eine Einreichung. Das Projekt muss nachweislich einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft leisten und ist nicht örtlich beschränkt.

PRÄMIERUNG

Alle TeilnehmerInnen werden bis 30. September 2020 über eine mögliche Qualifikation ihre Projekts für den Nachhaltigkeitspreis informiert. Die eingereichten Projekte durchlaufen eine Vorauswahl und die 10 vielversprechendsten Einreichungen werden nominiert. Aus diesen 10 Vorschlägen wird durch eine vom Veranstalter bestellte Jury der/die Sieger/in ausgewählt.

Die Evaluationskriterien der Jury umfassen:
– Gesellschaftlicher Wert/Nutzen (= Vorbildwirkung, Wirkungs- bzw. Problemlösungs-kraft, Qualität in der Hilfsleistung)
– Idee, Innovation, Originalität
– Umsetzungsmöglichkeit, -effizienz, Anwendbarkeit
– Kosten-Leistungs-Effizienz

Die Prämierung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Ausdrücklich wird festgehalten, dass kein Anspruch auf Kostenersatz oder andere Leistungen besteht. An den/die Sieger/innen wird ein Preis in der Höhe von € 3.000 verliehen. Die Preisübergabe findet am 9. Oktober 2020 im Rahmen der Awards des International Nature Film Festivals statt.

URHEBERRECHTE

Jede/r Teilnehmer/in verpflichtet sich und garantiert, nur solche Projekte einzureichen, für die er/sie die Urheber- und Nutzungsrechte besitzt und durch die keine wie immer gearteten Rechte Dritter verletzt werden. Für eine eventuelle Verletzung von Urheberrechten oder sonstiger Rechte Dritter seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin trägt der/die Teilnehmer/in die alleinige Verantwortung und verpflichtet sich, den Veranstalter schad- und klaglos in Bezug auf Ansprüche/Forderung Dritter in diesem Zusammenhang zu halten. Überdies wird ein Projekt vom Wettbewerb ausgeschlossen wenn es in irgendeiner Weise rassistische, hetzerische oder die Menschenwürde verletzende Inhalte transportiert.

Jede/r Teilnehmer/in erteilt die ausdrückliche Einwilligung, dass das eingereichte Material in Zusammenhang mit dem INF öffentlich gezeigt und verwendet werden darf. Das INF ist ausdrücklich berechtigt, Material der eingereichten Projekte für die Bewerbung des Festivals zu nutzen. Dazu zählen jegliche Art von Texten, Bildern, Ausstellungsstücken und Materialien.

Über das INF und INF ON TOUR hinaus bestehen keinerlei weitere Nutzungsrechte des Veranstalters; das vollständige Urheber- und Nutzungsrecht verbleibt bei dem/der Teilnehmer/in.

DATEN

Bei Teilnahme stimmt der/die Teilnehmer/in zu, dass seine/ihre Daten wie im Anmeldeformular hinterlegt gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet werden dürfen. Der/die Teilnehmer/in erklärt sich mit der Zusendung von veranstaltungsrelevanten Informationen per E-Mail einverstanden. Die Zusendung von diesbezüglichen Informationen erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht.

Der/die Teilnehmer/in erklärt sich mit der Veröffentlichung seines/ihres Namens in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (z.B. Programmheft) sowie Pressearbeit (z.B. Pressetext) einverstanden und wird als Urheber/in des betreffenden eingereichten Projekts genannt. Fotos, Filmaufnahmen, Texte und Interviews bzw. auch eingesandte Materialien können zu Promotionszwecken, zur medialen Berichterstattung, zu weiteren Aufführungen in Zusammenhang mit dem INF ohne Anspruch auf Vergütung vom Veranstalter verbreitet und veröffentlicht werden.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Bei Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung oder Absage besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem/der Teilnehmer/in. Der Veranstalter haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Der Veranstalter übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden an den zugesandten Materialien.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Auf diese Vereinbarung findet, unter Ausschluss von Kollisionsnormen, ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung wird die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in Innsbruck vereinbart. Durch diese Vereinbarung wird kein Dienst- oder Gesellschaftsverhältnis zwischen dem/der Teilnehmer/in und dem Veranstalter begründet.

Dieser Text unterliegt österreichischem Recht und soll nach österreichischem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Er ist in deutscher und englischer Sprache ausgefertigt. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung hat die deutsche Fassung Vorrang.

Die Anmeldung zum UNIQA INF Nachhaltigkeitspreis bedeutet die Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen.